Die heißen Eisen der Kirche

 

Die Kirche befindet sich in einem intensiven und umfassenden Lernprozeß. Vor allem die Erkenntnisse der Humanwissenschaften zwingen sie zu einer Dynamik der Veränderung. Nicht nur Kirchenstrukturen, auch ethische Wertvorgaben und theologische Inhalte sind davon betroffen.

In dieser Situation des Aufbruchs gibt es viele “heiße Eisen”, um die intensiv gerungen wird: die Rolle der Frauen in der Kirche, die Bewertung von Sexualität, Formen der Ehe und Ehescheidung, Geburtenregelung und Abtreibung, Organspende und Sterbehilfe, Esoterik und Astrologie, das Gespräch der Religionen u. a.

Das Buch gibt wichtige Orientierungen und Entscheidungshilfen.
Der Herausgeber: Geboren 1927 in Wien, Studium der Theologie und klassischen Philologie in Wien, München und Rom. Er war bis zu seiner Emeritierung Professor für ökumenische Theologie in Graz.

Autor und Herausgeber vieler Bücher.

Ein Gedanke zu „Die heißen Eisen der Kirche

  1. Antje, geschrieben am 05.10.2007, 00:50

    Heißes Eisen Zölibat
    Kann der Zölibat abgeschafft werden?

    Im Naturrecht und daher in den Menschenrechten sowie im Grundgesetz ist das Recht auf Ehe eines jeden gesunden Menschen verankert. Diese Rechte obliegen dem Kirchenrecht. Es ist als Lücke und Nachlässigkeit zu erkennen, dass dieses Faktum vom Staat nicht gesehen wird. Dieses unverantwortliche Desinteresse des Staates ermöglicht, dass – trotz der längst bekannten, die existentiellen Rechte verletzenden Folgen des Zölibatsgesetzes – die Vereinbarung von Staat und Kirche (Konkordat) hinsichtlich der Unabhängigkeit der Kirche von staatlichen Gesetzen für den Fall, dass es sich nur um innerkirchliche Angelegenheiten handelt, in Bezug auf das Zölibatsgesetz Anwendung findet. Es ist zu vermuten, dass der Staat sich mit dieser „weltweiten Organisation Katholische Kirche“ nicht anlegen will. So wird die Problematik als speziell römisch-katholisch heruntergespielt oder als „althergebrachte Gewohnheit“ eben nicht genug hinterfragt. Hier müsste dringend Bewusstsein und rechtliche Klarheit geschaffen werden, kurz, eine Überprüfung und Neuentscheidung stattfinden.
    „Wenn bei Zweifeln, ob ein früheres Gesetz durch ein späteres aufgehoben ist, das frühere und das spätere Gesetz durch Interpretation nach Möglichkeit in der Weise in Einklang zu bringen sind, dass beide nebeneinander Bestand haben können“, so erklärt es der Kommentar zum CIC von Listl, dann ist wohl jeder Willkür Platz eingeräumt. Das betrifft auch die Bestimmungen über Unterhalt und Dispens der Priester. Hier ist Raum geschaffen für das allzu persönliche Urteil des Bischofs; das Ausgeliefertsein des „Delinquenten“ ist sozusagen gesetzlich geregelt.
    Es ist unbegreiflich, dass ein Recht, das sich auf das Göttliche Recht und das Naturrecht beruft, ein Zölibatsgesetz überhaupt enthält. Selbst wenn wir tolerieren, dass u.a. das spätantike sowie das mittelalterliche Weltbild die Zölibatsgesetzgebung hervorbrachten, so ist es zur heutigen Zeit, die neben einer neuen Theologie auch die Sozialwissenschaften kennt, unverantwortlich, dieses Gesetz weiter bestehen zu lassen. Wir setzen uns für die Menschenrechte in der Welt ein und lassen im eigenen Land zu, dass Menschen, weil sie in ihrer Jugend einem Ideal folgen wollten, lebenslang das Recht auf persönliches Glück gesetzlich verweigert wird, dass Liebe mit Existenzverlust geahndet wird für den Fall, dass dieses „Vergehen“ öffentlich bekannt wird und „Ärgernis bei den ‘rechtschaffenen Gemeindemitgliedern’ erregt“. Diese Begriffe: „Vergehen“ und „Ärgernis erregen“ für die dem Menschlichen zutiefst eigenen Gefühle und Handlungen bedeuten Verachtung des Göttlichen Rechtes. Eine Institution, die sich auf Christus als ihren Gründer und Herrn beruft, hat sich mit solcher Gesetzgebung selbst in Frage gestellt. Dabei ist folgendes noch nicht erwähnt: Es ist gleichzeitig gesetzlich verankert, dass ein Priester, der seine Beziehung geheim hält, keine gesetzlichen Folgen zu befürchten hat. Wer seine „Fehltritte“ verleugnet, die Frauen nur als „Lustobjekt“ gelegentlich benutzt, kann mit dem belustigten Augenzwinkern der Männer in der Gemeinde und großzügigem Verständnis der ‘Mitbrüder’ und Bischöfe rechnen. Sein Verhalten wird gern ‘pastoral’ übersehen, weil in solch einem Fall ja keine Ernsthaftigkeit zu „befürchten„ ist. Die Frauendiskriminierung dabei sowie die Verachtung des Wertes menschlicher Zuneigung und Liebe an sich sind ungeheuerlich. Heuchelei und Prostitution werden geradezu gesetzlich herausgefordert und geschützt, während Liebe, Echtheit und Ehrlichkeit bestraft werden. D.h. also: Sogar nach dem Gesetzestext ist ein Bruch des Zölibatsversprechens straflos möglich, insofern diese Angelegenheit geheim bleibt. Wie ist so etwas nur möglich?, fragt sich da ein nüchtern denkender Mensch.
    Zunächst ist zur Erklärung – und auch um die Seite der Priester zu beleuchten -festzustellen, dass Priester als junge Männer voller Idealismus ihr Leben Gott weihen wollen. Sie beginnen ihr Amt mit dem Wunsch, Menschen Gott nahe zu bringen, mit dem Beseeltsein von dem Gedanken, alle Menschen zu lieben. Dann aber – irgendwann – spüren sie die Leere in ihrem Leben. Sie erkennen, dass ohne die Liebe zu und von einem konkreten Menschen ihnen die Kraft für so viel Menschenliebe, wie die herkömmliche Vorstellung vom Priester sie verlangt, gar nicht zuwächst. Sehnsucht und innere Unruhe kommen auf. Der Weg zur Öffnung für Gefühle ist dann nicht mehr weit. Diese eigentlich positive menschliche Reifung mit dem elementaren Bedürfnis nach Nähe und Intimität stößt nun an die Festungsmauern des Zölibatsgesetzes. An diesem Punkt bleibt solch einem Menschen nur die Alternative: Heuchelei oder Doppelleben.
    Trotz vielfacher Erfahrungen dieser Art hält die Kirche unverbrüchlich am Pflichtzölibat fest.
    Warum dieses falsche Ideal „Zölibat“ so unverzichtbar zu sein scheint, erklärte z.B. die Predigt von Kardinal Meisner, die er im Jahre 1994 anlässlich einer Priesterweihe im Dom zu Köln hielt. Er bezeichnete die Priester als „Engel, die Gott in die Augen blicken“, und sinngemäß sagte er, dass Priester als Anwälte vor Gott für das Gottesvolk die Verbindung zu Gott darstellen. Den Neugeweihten legte er ans Herz, dem Gottesvolk müsse dieses Zeichen priesterlicher Heiligkeit unbedingt erhalten bleiben (Vgl. Predigt v.10.6.1994). „Wir Menschen aus Fleisch und Blut brauchen ein solches sakramentales Zeichen. Wir müssen das Himmlische im Irdischen berühren können.“ (Meisner, Predigt S.4.)
    Die Menschen berühren das Himmlische im Irdischen durch die Liebe. Das können aber diejenigen, die leibfeindlich erzogen wurden, nicht wahrnehmen. Liebe und ihr körperlicher Ausdruck sind von der Kirche, gerade durch die gepriesene Jungfräulichkeit, als minderwertig oder gar als besser zu vermeiden (Paulus), hingestellt.
    Was Jesus dazu sagen würde, ist bereits im Evangelium des Matthäus aufgeschrieben: „Wehe euch Gesetzeslehrern und Pharisäern! Ihr Scheinheiligen! Ihr versperrt den Zugang zur neuen Welt Gottes vor den Menschen. Ihr selbst kommt nicht hinein, und ihr hindert alle, die hinein wollen. ( …) Von außen hält man euch für fromm, innerlich aber steckt ihr voller Heuchelei und Schlechtigkeit.“ (s. auch Mat.23, 1-28)
    Der Zölibat ist eine Folge der geschichtlichen und philosophischen Einflüsse auf die frühe Kirche. Durch seine Kopplung an die Priesterweihe wurde er zu einer Besonderheit der römisch-katholischen Kirche entscheidend geprägt. Dadurch, dass der Priester nach kath. Lehre „den personifizierten Bund zwischen Gott und den Menschen darstellt“ (…), „ist ihm die eheliche Bindung an einen Menschen versagt“ (Predigt Meisner, S. 3). Voraussetzung für die Seinserhöhung des Priesters durch die Weihe ist der Zölibats“eid“ (Can.1201-§1).

    Die Feststellung, die der Zölibatsdiskussion überhaupt einen Sinn gibt, ist folgende: Welche theologische Begründung auch immer für den Zölibat angeführt wird, er ist kein göttliches Gebot sondern ein kirchliches Gesetz und kann – wie alle anderen Kirchengesetze auch – sehr wohl von der Kirche geändert werden. Anderes hat sie selbst auch nie behauptet. Es handelt sich lediglich um ein disziplinäres Problem im Rahmen der Kirchenordnung!
    Diese Einsicht ist bei vielen Theologen vorhanden, sie trifft aber nach genauen Recherchen so nicht zu. Die Zusammenhänge sind diffiziler.
    Sieht man die Aussagen von Kardinal Meisner als für die Glaubensaussagen der katholischen Kirche stellvertretend, dann wird klar, dass eine Kirche, die jungen Priestern solch eine Erhöhung, aber auch Anforderung auf ihren Berufs- und Lebensweg mitgibt, sich selbst als die einzig selig machende Kirche empfindet und das Zweite Vatikanische Konzil insofern schon längst in Vergessenheit geraten ist. Solch eine „himmlische Institution“, die ihre Priester zu „Christusikonen“ erklärt und zu Engeln erhebt, wird das Kirchenvolk wortwörtlich von oben herab leiten.
    Hier gilt nicht die Menschlichkeit, sondern die ein-ge“bildete“ (sich ein Bild machen von Gott) Göttlichkeit. Sexualität und Gott erscheinen in der katholischen Kirche als nicht zu vereinbarender Widerspruch (s. Kirchenlehrer). Gott aber ist einer, ist Liebe, sagt Jesus. Sexualität ist Zweiheit, die die Einheit in Liebe anstrebt. Sie ist also verbunden mit dem Göttlichsten im Menschen, seiner Liebesfähigkeit. Sie bewirkt Leben im doppelten Sinne.
    Weil das nicht begriffen wird, kann der Pflichtzölibat überhaupt verteidigt werden. D.h. der Zölibat beruht auf einem Nichtverstehen der Erfahrung, dass das existentielle Erlebnis „Liebe“ uns Gott „erspüren“ lässt, ja treffender, auf der Unfähigkeit, wirklich zu lieben.
    Der Zölibat – im Sinne von Meisners aufgezeigtem Priesterbild – ist ein wichtiges Element, das dem Bild von Glauben und Kirche zugrunde liegt und somit die katholische „Welt im innersten zusammenhält“. Das ist den meisten nicht klar.

    Der Zölibat kann eben nicht „durch einen Federstrich“ abgeschafft werden. Eine Theologie wurde entworfen, die den Zölibat rechtfertigen sollte. Der Zölibatär wurde den Gläubigen seit Jahrhunderten als heiligmäßig – da asexuell lebend -, wie ein Blick in eine himmlische Welt, hingestellt. Besonders für die Frauen, die aufgrund ihrer katholischen Erziehung und ihrer Stellung im Patriarchat, gerade in den vergangenen Jahrhunderten, den ehelichen Beischlaf als Pflicht mit der Konsequenz ungewollter Schwangerschaften ertragen mussten, war der Zölibatär sicherlich ein Mann, den sie verehren konnten. Aus solchen Zeiten stammt dieses Kirchen- und Priesterbild. Erst die Nachkriegsgeneration hat sich durch die Emanzipation der Frau – die wiederum auch viel mit der Erfindung der sog. „Pille“ zu tun hat – überwiegend aus diesem Teufelskreis befreien können. Doch es wird noch Generationen dauern bis die Angst, die durch den Klerus und durch gut katholische Eltern an ihre Kinder weitergegeben wird, überwunden werden kann. Es würde – wie gesagt – ein ganzes Kirchenbild einstürzen, wenn der Zölibat einfach „durch einen Federstrich“ des Papstes abgeschafft werden sollte.
    Es gibt nur den Weg eines ökumenischen Konzils, das sich zunächst mit der Theologie an sich, befassen müsste, über Glaubensinhalte neu nachdenken sollte und dann mit den Folgen, zu denen auch der Zölibat gehört, aufzuräumen fähig würde. Die Aufklärung der Gläubigen müsste und würde danach von den Kirchenkanzeln kommen und Kirche wieder glaubwürdig machen, allerdings – hoffentlich – eine ganz andere Kirche.
    Antje Di Bella

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert